Die Meldung von Blasenkrebs bei Ratten nach ungewöhnlich hohen Süßstoffgaben führt bei deutschen Verbrauchern immer wieder zu Verunsicherung. Dabei haben langjährige Untersuchungen und Kontrollen verschiedener Krebsforschungsinstitute in Deutschland keine negativen Auswirkungen von Süßstoff auf die menschliche Gesundheit nachweisen können.
Unter Berücksichtigung aller toxologischen Untersuchungen hat die Weltgesundheitsorganisation für künstliche Süßstoffe sogenannte ADI-Werte (acceptable daily intake) festgesetzt. Die ADI-Werte geben die Menge je Kilogramm Körpergewicht an, die täglich mit der Nahrung ein ganzes Leben lang ohne Risiko aufgenommen werden können. Diese Werte liegen deutlich höher als es normalen Verzehrsgewohnheiten entspricht.
Für die einzelnen Süßstoffe gelten folgende Höchstwerte je Kilogramm Körpergewicht:
Acesulfam-K | (E 950) | 9 mg | Saccharin | (E 954) | 5 mg | |
Aspartam | (E 951) | 40 mg | Sucralose | (E 955) | 15 mg | |
Aspartam-Acesulfamsalz | (E 962) | -- *) | Thaumatin | (E 957) | -- **) | |
Cyclamat | (E 952) | 7 mg | Stevia | (E 960) | 4 mg | |
Neohesperidin DC | (E 959) | 5 mg |
*) Die Sicherheitsbewertung der Einzelbestandteile Acesulfam-K und Aspartam deckt auch die für Aspartam-Acesulfamsalz ab.
**) Keine Zufuhrbeschränkung.