Der verwendete Fruchtsaftanteil ist aus dem Etikett zu ersehen und ist für jede Obstsorte gesetzlich festgelegt. Ein Zuckerzusatz von bis zu 20% ist erlaubt, doch davon wird in Deutschland kein Gebrauch gemacht.

Anstelle von Zucker kann Fruchtnektar auch mit Süßstoff (Saccharin, Cyclamat, Aspartam, Acesulfam und Neohesperidin) gesüßt werden. Die Kalorieneinsparung (meist 50 %) beträgt den Wert, der bei normalen Fruchtnektaren über Haushaltszucker zu Buche schlägt. Der Energiewert des natürlichen Trauben- und Fruchtzuckeranteils bleibt erhalten.