Der verwendete Fruchtsaftanteil ist aus dem Etikett zu ersehen und ist
für jede Obstsorte gesetzlich festgelegt. Ein Zuckerzusatz von bis zu 20%
ist erlaubt, doch davon wird in Deutschland kein Gebrauch gemacht.
Anstelle von Zucker kann Fruchtnektar auch mit Süßstoff (Saccharin,
Cyclamat, Aspartam, Acesulfam und Neohesperidin) gesüßt werden.
Die Kalorieneinsparung (meist 50 %) beträgt den Wert, der bei normalen
Fruchtnektaren über Haushaltszucker zu Buche schlägt. Der Energiewert
des natürlichen Trauben- und Fruchtzuckeranteils bleibt erhalten.